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Rechtliches

Auszug aus der Geschäftsordnung des Instituts:

Geschäftsordnung des International Institute for Governance, Management, Risk & Compliance (GoMaRiCom)

§ 1 Aufgaben des Direktoriums (…) 

§ 2 Gesamtverantwortung und Geschäftsbereiche

  1. Unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsführer leitet jedes Mitglied des Direktoriums den ihm übertragenen Geschäftsbereich eigenverantwortlich.
  2. Die Geschäftsbereiche werden wie folgt verteilt:

    Wissenschaft: Herr Prof. Dr. Bruno Brühwiler
    Praxis: Herr Prof. Dr. Josef Scherer
    Weiterbildung: Herr LB Frank Romeike

    Für den Fall, dass eines der Mitglieder des Direktoriums an der Wahrnehmung seiner Aufgaben gehindert ist, sind für unaufschiebbare Entscheidungen in seinem Bereich zuständig:

    Vertreter des Vorstandes des Direktoriums: Frank Romeike
    Vertreter der weiteren Direktoren:
    Vertretung Frank Romeike: Prof. Dr. Bruno Brühwiler
    Vertretung Prof. Dr. Bruno Brühwiler: Frank Romeike
    Vertretung Mitglied Unit-Sprecher-Ausschuss: Weiteres, im Vorfeld gewähltes Mitglied als Vertreter

  3. Das Direktorium entscheidet als Kollegialorgan gemeinsam in allen Angelegenheiten, in denen nach dem Gesetz, des Statuts oder dieser Geschäftsordnung eine Beschlussfassung durch alle Mitglieder des Direktoriums vorgeschrieben ist, insbesondere über Angelegenheiten, die den Geschäftsbereich mehrerer Mitglieder des Direktoriums betreffen. 

§ 3 Sitzungen und Beschlüsse

(…) 

§ 4 Institutsplanung

(…) 

§ 5 Berichterstattung

(…) 

§ 6 Zeichnungsberechtigung

(…) 

§ 7 Aufgaben des „Expert Committee“ als Expertengremium

(…) 

§ 8 Aufgaben des „Unit-Sprecher-Ausschuss“

(…) 

§ 9 Aufgaben der „Unit-Sprecher“

(…) 

§ 10 Aufgaben des „Kuratoriums“

(…) 

§ 11 Organigramm

(…) 

§ 12 Interaktion innerhalb des Institutes

(…)

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