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Praxis

Institut Praxis

Ziel der Säule „Praxis“ ist es, den Ausbau von Netzwerken zwischen Unternehmen, Institutionen etc. und dem Institut der Hochschule Deggendorf aktiv voranzutreiben. Außerdem soll die Beurteilung (Scoring) Vermittlung von bewährten und anerkannten Leistungsanbietern/Experten (z.B. im Bereich Governance, Risk oder Compliance spezialisierten Professoren und Praktikern) gefördert werden. Eine weitere Aufgabe der Säule „Praxis“ ist die Vermittlung von zielführenden Kontakten, um Unternehmen bei Problemstellungen zu unterstützen.

Leitung der Sparte Praxis:

Andreas GroetschDipl.-Kfm. Dr. Andreas Grötsch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht 

Steuerberater

Lehrbeauftragter für Steuerstrafrecht, Lehrbeauftragter für Steuerstrafrecht und Tax Compliance

 


Dr. Grötsch hat BWL (Schwerpunkt Steuerrecht und Bilanzrecht) sowie Rechtswissenschaften an der LMU München studiert und bei Herrn Prof. Dr. Joecks mit einem steuerstrafrechtlichen Thema promoviert. Er hat die Fachanwaltskurse für Steuerrecht, Strafrecht und Insolvenzrecht erfolgreich abgeschlossen. Zudem ist er Steuerberater und Fachberater für internationales Steuerrecht.

Herr Dr. Grötsch ist seit vielen Jahren Lehrbeauftragter für Steuerstrafrecht an der Universität Osnabrück und Lehrbeauftragter für Tax Compliance an der FH Deggendorf. Er ist seit vielen Jahren Mitglied der Prüfungskommission für die mündliche Steuerberaterprüfung. Herr Dr. Grötsch referiert seit vielen Jahren, insbesondere zu steuerstrafrechtlichen Themen.

Herr Dr. Grötsch ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Steuerstrafrecht und Steuerstreitverfahren tätig. Daneben ist er in dem Steuerstrafrecht artverwandten Bereichen des → Wirtschaftsstrafrechts tätig. Zudem wird er häufig als Testamentsvollstrecker eingesetzt.

 Veröffentlichungen (Auswahl):

  1. Beweiswürdigung im Steuerstrafverfahren
    Stbg 2017, 500-502 u. 506-513
  2. Urteilsanmerkung zu BGH, Urteil vom 25.04.2017 (1 StR 606/16) – Strafzumessung bei Steuerhinterziehung
    wistra 2017, 404 f.
  3. Urteilsanmerkung zu BGH, Urteil vom 26.10.2016 (1 StR 172/16) – Verjährung besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung
    wistra 2017, 198 f.
  4. Zurechnung von Verschulden eines Beraters im Steuerstrafrecht
    wistra 2017, 92-97
  5. Die verunglückte Regelung des § 398a AO
    wistra 2016, 341-346
  6. Urteilsanmerkung zu BGH, Beschluss vom 10.02.2015 (1 StR 405/14) – Behandlung einer in einer Schenkungssteuererklärung enthaltenen Falschangabe über Vorschenkungen
    NStZ 2016, 38 f.
  7. Die Möglichkeit des Wiederauflebens einer Selbstanzeige sowie die Wirksamkeit von Teil-Selbstanzeigen
    wistra 2016, 1-9 (zusammen mit RA Johann Seipl)
  8. Zeitlicher Anwendungsbereich der Selbstanzeige
    NZWiSt 2015, 409-416
  9. Steuerstrafrecht Handbuch
    Grötsch, in: Wannemacher & Partner (Hrsg.), Stollfuß-Verlag Bonn/Berlin, 6. Aufl. 2013