Verurteilung eines Geschäftsführers
Haftstrafe für ehemaligen Geschäftsführers eines großen Energieversorgers / Stadtwerks von BGH bestätigt
Der BGH verwarf mit Beschluss vom 20.07.2018 - Az. 4 StR 561/16 - die Revision des Angeklagten.
Das Landgericht Essen hatte den ehemaligen Geschäftsführer eines großen Energieversorgers / Stadtwerks mit Urteil vom 08.06.2017 - Az. 32 KLs 6/16 - wegen Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
In den Urteilsfeststellungen ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte seine Pflichten als Geschäftsführer in fünf Fällen verletzt und dem Unternehmen dadurch einen Schaden in Höhe von insgesamt rund 650.000 € hinzugefügt habe.
In zwei Fällen hatte der Angeklagte bei dem Stadtwerk angestellten Mitarbeiter dazu abgestellt, Chauffeurdienste für den Bürgermeister zu leisten.
Des Weiteren hatte er unter Verwendung von Scheinrechnungen einen Zahlungsanspruch eines befreundeten Unternehmers aus der Buchhaltung ausbuchen lassen.
Eine weitere Tat betraf die Gewährung von Arbeitsentgelt in unberechtigter Höhe für den ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden des Unternehmens.
Außerdem wurde die Vergütungspauschale für einen mitangeklagten Computerspezialisten aus Gefälligkeit nachträglich um mehr als 50 % erhöht.
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