HSH Nordbank - Hinweis auf Interview mit Prof. Scherer
HSH Nordbank – Alle sechs Freisprüche aufgehoben
Am 09. Juli 2014 wurden sechs ehemalige Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank vor dem Landgericht Hamburg vom Vorwurf der Untreue in einem besonders schweren Fall freigesprochen. Das Urteil sorgte damals für Aufsehen, da zahlreiche Prozessbeobachter im Vorfeld davon ausgingen, dass der Prozess mit einer Verurteilung enden würde.
Nun hob der 5. (Leipziger) Strafsenat auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin das freisprechende Urteil auf und verwies die Sache an eine andere Wirtschaftskammer des Landgerichts Hamburg zurück.
In der damaligen Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hamburg ergab sich im Hinblick auf den Vorwurf der Untreue zwar, dass die Angeklagten ihre Vorstandspflichten aus § 93 Abs. 1 AktG verletzt und hierdurch einen Vermögensnachteil bei der Bank herbeigeführt hätten. Aus Sicht der Kammer seien die Pflichtverletzungen aber nicht in einer Weise „offensichtlich“ und „gravierend“ gewesen, um sie vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs als tatbestandsmäßig im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB zu erscheinen.
Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis das Landgericht Hamburg im Zuge der Neuverhandlung kommen wird.
Quellen: Süddeutsche Zeitung vom 12.10.2016, Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2016
Im Jahr 2014 gab Prof. Dr. Josef Scherer dem Risikomanagementportal RiskNET ein Interview, in dem er die Entscheidung von 2014 analysierte und ausführlich zu der straf- und zivilrechtlichen Haftung für Missmanagement Stellung nahm.
Das Interview im Volltext können Sie hier herunterladen:
Straf- und zivilrechtliche Haftung für Missmanagement - Interview zum Freispruch der Ex-Vorstände der HSH Nordbank
Redaktion RiskNET, Interview mit Prof. Dr. Scherer auf www.RiskNET.de am 18.07.2014 (Download)