Risikoanalyse, Covid-19 und Fehlentscheidungen
Staatshaftung: Schadensersatz für Corona-Schäden?
Beitrag vom 02.06.2020
Redaktion: RiskNET
Interviewpartner: Prof. Dr. Josef Scherer & Dr. Arndt Eversberg
"Viele Unternehmen mussten in der Folge des Lockdowns der Wirtschaft während der letzten Monate erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Unternehmen mit unzureichender Risikotragfähigkeit droht gar die Insolvenz. Deshalb verklagen immer mehr Unternehmen den Staat auf Entschädigung. In einer virtuellen Diskussionsrunde sprach die RiskNET-Redaktion mit Prof. Dr. Josef Scherer, Rechtsanwalt und Professor für Krisenmanagement sowie Vorstand des Internationalen Instituts für Governance, Management, Risiko- und Compliancemanagement der Technischen Hochschule Deggendorf und Dr. Arndt Eversberg, Rechtsanwalt und Vorstand des Prozessfinanzierers Omni Bridgeway AG."*
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"In einem internen Papier eines BMI-Mitarbeiters wird auf die Relevanz einer angemessenen Plausibilität des Krisenmanagements verwiesen. Dort heißt es: "Denn wäre schon die Plausibilität nicht gegeben, müsste schlimmstenfalls mit folgenden Konsequenzen gerechnet werden: […] Es drohen dem Staat hohe Schadenersatzforderungen wegen offenkundiger Fehlentscheidungen." Wie bewerten Sie diese Aussage aus einer juristischen Perspektive?
Josef Scherer: Diese Aussage ist durchaus schlüssig. Staatshaftung richtet sich unter anderem nach Art. 34 Grundgesetz und § 839 BGB. Der Staat, respektive in diesem Fall das Handeln der Exekutive genießt nicht das Privileg, dass rechtswidriges Handeln sanktionslos bliebe, auch wenn bei vielen Bürgern eher der gegenteilige Eindruck besteht. Dies ist möglicherweise eine weitere Ursache für eine Zunahme der Staats- und Politik-Verdrossenheit.
Arndt Eversberg: Dem stimme ich grundsätzlich zu. Jedoch darf nicht vergessen werden, dass öffentliche Institutionen meistens einen Ermessensspielraum haben, mit anderen Worten "angemessen" handeln, reagieren und entscheiden müssen. Dies ist natürlich zum einen eine zusätzliche Bürde, zum anderen aber auch ein Privileg."*
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*Quelle: https://www.risknet.de/themen/risknews/schadensersatz-fuer-corona-schaeden/